Donnerstag, 27. November 19:00 - 20:30 Uhr
Der notarielle Überlassungsvertrag bei einer Immobilienübertragung
Vortrag/Lesung/Vorführung
Der Übertragende einer Immobilie sollte sich unbedingt vor möglichen zukünftigen Eventualitäten, welche nach der Immobilienübertragung... WeiterlesenDer Übertragende einer Immobilie sollte sich unbedingt vor möglichen zukünftigen Eventualitäten, welche nach der Immobilienübertragung eintreten können, schützen und absichern. Dies kann und sollte in den sog. Rückfallklauseln oder Widerrufsklauseln gesondert vereinbart werden. Wir zeigen Ihnen an Praxisfällen die gängigsten Risiken auf und geben rechtliche Empfehlungen zu den jeweiligen Rückfallklauseln. Zudem sollte die Schenkung im Rahmen des Überlassungsvertrages mit Ihrer gesamten Nachlassplanung abgestimmt werden. Hierzu wäre ratsam, Ihr Testament oder Erbvertrag entsprechend zu prüfen und ggfs. anzupassen auf die neue Familiensituation. Auch ist das Ziel einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten die Vermeidung einer strittigen Erbengemeinschaft. Auch hier gibt der Vortragende Ratschläge, wie Sie im Nachlassfall eine strittige Erbengemeinschaft verhindern können. Auch die Notar-Kosten werden berechnet und Vorteile gegenüber dem Erbscheinsverfahren (Nachlassfall) dargestellt. Anmeldung über vhs Weilheim (info@vhs-weilheim.de, Tel. 0881 9278338, www.vhs-weilheim.de)
12 €
VHS Weilheim
Admiral-Hipper-Passage 11
82362 Weilheim i. OB
Telefon: 08819278338
Webseite: www.vhs-weilheim.de
Quelle: Touristinfo Stadt Weilheim
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